1. In allen Vertragsbeziehungen, in denen die mobivention GmbH (nachfolgend „mobivention“) anderen Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“) Lieferungen und Leistungen erbringt, gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) von mobivention.
2. Entgegenstehende Vertragsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn mobivention einen Vertrag durchführt, ohne solchen Bedingungen zu widersprechen.
Dies gilt auch für zum Nachteil von mobivention vom Gesetz abweichende Bedingungen des Kunden, auch wenn in den AGB von mobivention insoweit nicht ausdrücklich auf die Geltung der gesetzlichen Regelungen Bezug genommen wird.
3. Diese AGB gelten auch bei zukünftigen Vertragsbeziehungen zwischen mobivention und dem Kunden, selbst wenn nicht nochmals darauf hingewiesen wird.
1. Angebote von mobivention sind freibleibend und unverbindlich, sofern diese nicht ausdrücklich als bindend oder befristet bezeichnet sind. Bei einer nicht genau spezifizierten Bindung oder Befristung ist mobivention während 14 Tagen nach Abgabe des bindenden oder befristeten Angebots gebunden. Ein Vertrag über Lieferungen und Leistungen kommt durch Auftragsbestätigung oder dadurch zustande, dass mobivention den Vertrag ausführt. Im Zweifel sind das Angebot und die Auftragsbestätigung von mobivention für den Vertragsinhalt maßgeblich.
2. Angaben und Darstellungen in Produkt- oder Leistungsbeschreibungen, Dokumentationen u.a. stellen keine Garantieerklärung von mobivention für die Beschaffenheit der Lieferungen und Leistungen dar, es sei denn, mobivention erklärt dies ausdrücklich und schriftlich.
1. Vertragsgegenstand ist die Einräumung eines Nutzungsrechts an der mobivention Tippspiel für Unternehmen Applikation durch mobivention zur Nutzung durch den Kunden über das Internet im Rahmen dieser AGB.
2. mobivention stellt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages die Lösung, bestehend aus einem iFrame zur Verfügung. Zu diesem Zweck stellt mobivention das iFrame über eine URL zur Verfügung. Eine Nutzung der App ohne Internetverbindung ist nicht möglich.
3. Der Quellcode an der Software wird dem Kunden ausdrücklich nicht übergeben.
4. Mit Vertragsabschluss richtet mobivention einen Zugang für den Kunden ein und übermittelt die Zugangsdaten an den Kunden.
5. Der Zugang des Kunden zum Internet ist nicht Gegenstand dieses Vertragsverhältnisses. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Funktionsfähigkeit seines Internetzugangs einschließlich der Übertragungswege sowie seiner eigenen mobilen und stationären Endgeräte.
6. Der Kunde darf nur die in seinem gebuchten Paket enthaltene Anzahl von Nutzern verwalten. Bei Überschreiten dieser Beschränkung vereinbaren die Parteien, dass mobivention den Kunden kontaktiert und nach Absprache auf den jeweils nächst höheren Tarif bucht und den Differenzbetrag berechnet, alternativ werden weitere Nutzerregistrierungen unterbunden.
7. mobivention garantiert eine Verfügbarkeit von mindestens 99,5% im monatlichen Mittel. AGB mobivention Tippspiel für Unternehmen Seite – 2 – Stand: 03.03.2025
8. mobivention erbringt die Leistungen in der vertraglich vereinbarten Qualität sowie nach dem Stand der Technik zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Eine darüberhinausgehende Beschaffenheit der Software und sonstiger Lieferungen und Leistungen schuldet mobivention nicht. Eine solche Verpflichtung kann der Kunde auch nicht aus Darstellungen der Software in öffentlichen Äußerungen Dritter oder in der Werbung Dritter herleiten, es sei denn, mobivention hat dies ausdrücklich in Textform bestätigt.
9. Im Zuge der ständigen Produktweiterentwicklung und Verbesserung (Releases) von Software behält sich mobivention Änderungen der Leistungen vor, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.
10. Der Kunde hat sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der Software informiert und trägt das Risiko, dass diese seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht; über Zweifelsfragen wird er sich vor Vertragsschluss informieren.
1. Der Kunde übernimmt es, eine Datenverbindung zwischen den von ihm zur Nutzung vorgesehenen mobilen und stationären Endgeräten und dem mobivention Server sicherzustellen.
2. mobivention weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen und Beeinträchtigungen der Leistungen entstehen können, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag von mobivention handeln, von mobivention nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Kunden verwendete Hard und Software sowie seine technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen haben.
3. Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern.
4. Unbeschadet der Verpflichtung von mobivention zur Datensicherung ist der Kunde selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der Software erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.
5. Der Kunde erhält von mobivention für den Zugriff auf die Nutzerdaten die erforderlichen Zugangsdaten bestehend aus Benutzernamen und Passwort sowie die erforderlichen Informationen für eine Zwei-Faktor-Authentifizierung. Benutzername und Passwort dürfen vom Kunden nur den von ihm berechtigten Nutzern mitgeteilt werden und sind im Übrigen geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.
6. Der Kunde räumt mobivention das Recht ein, die vom Kunden auf dem von mobivention bereitgestellten Server abgelegten Daten zu vervielfältigen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Er ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist mobivention zudem berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.
1. Der Kunde hat mobivention für die Einräumung des Nutzungsrechts an der Software den sich aus dem bei Vertragsschluss gültigen Preis von mobivention gemäß Angebot zu bezahlen.
2. Das Entgelt ist monatlich im Voraus nach Rechnungsstellung zur Zahlung mittels Überweisung auf das von mobivention bekanntgegebene Bankkonto fällig. Alle vertraglich vereinbarten Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
3. Befindet sich Kunde im Zahlungsverzug, steht mobivention das Recht zur fristlosen Kündigung und Leistungsverweigerung zu.
1. Das Vertragsverhältnis tritt mit der Auftragsbestätigung durch mobivention in Kraft.
2. Der Vertrag wird befristet bis zum 25.08.2025 abgeschlossen.
3. Unberührt bleibt das Recht jeder Partei, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Zur fristlosen Kündigung des Vertrages und zur sofortigen Zugangssperrung ist mobivention insbesondere dann berechtigt, wenn der Kunde fällige Zahlungen trotz Mahnung und einer Nachfristsetzung von mindestens sieben Kalendertagen nicht leistet oder der Kunde eine wesentliche vertragliche Bestimmung verletzt und trotz Aufforderung zur Abstellung des vertragsbrüchigen Verhaltens bzw. Zustands binnen einer Nachfrist von sieben Kalendertagen nicht nachkommt.
1. Für Fehlfunktionen, Störungen oder Schäden, die auf eine unsachgemäße Bedienung, einen unsachgemäßen Einsatz, ungeeignete Hardware oder Softwarekomponenten (z.B. Betriebssysteme und Betriebssystemteile usw.), zurückzuführen sind, ist jedwede Gewährleistung ausgeschlossen.
2. Eine Haftung oder Gewährleistung von mobivention für die inhaltliche Richtigkeit der Punkteberechnung der abgegebenen Tipps ist ausgeschlossen.
1. Haftungsbeschränkung bei leichter Fahrlässigkeit. Der Auftragnehmer haftet für Schäden, soweit diese
a) vorsätzlich oder grob fahrlässig vom Auftragnehmer verursacht wurden, oder
b) leicht fahrlässig vom Auftragnehmer verursacht wurden und auf wesentliche Pflichtverletzungen zurückzuführen sind, die die Erreichung des Zwecks des Vertrages gefährden, oder auf die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf (Kardinalspflichten). Eine Kardinalspflicht ist zum Beispiel die Pflicht von mobivention, die Spiele anzuzeigen, die Tipps zu speichern und die Punkte auf Basis der Spiel- und Tippergebnisse zu berechnen und auf dem bereitgestellten Server zu speichern. Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers für leichte Fahrlässigkeit unabhängig von deren Rechtsgrund ausgeschlossen, außer der Auftragnehmer haftet kraft Gesetzes zwingend, insbesondere wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person, Übernahme einer ausdrücklichen Garantie, arglistigen Verschweigens eines Mangels oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
2. Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Im Falle von Abs. 1. Satz 1, Buchstabe b) (leicht fahrlässige Verletzung von Kardinalspflichten) haftet der Auftragnehmer nur begrenzt auf den für einen Vertrag dieser Art typischerweise vorhersehbaren Schaden. (2. a) Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens. Die maximale Höhe des für einen Vertrag dieser Art typischerweise vorhersehbaren Schadens beträgt nach der Vereinbarung der Parteien für alle aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstandenen Schäden € 5.000,-.
3. Mitarbeiter und Beauftragte. Die Haftungsbeschränkungen des Abs. 1. und Abs. 2. gelten auch bei Ansprüchen gegen Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter und Beauftragte von mobivention.
4. Soweit die Leistungen des Auftragnehmers den mietrechtlichen Bestimmungen unterliegen (insbesondere die Bereitstellung der vertragsgegenständlichen Software als „Software as a Service“) gilt: AGB mobivention Tippspiel für Unternehmen Seite – 4 – Stand: 03.03.2025
4.1 Keine verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1, Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen.
4.2 Kündigung wegen Nichtgewährung. Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung nach § 543 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 BGB ist ausgeschlossen, sofern nicht die Bereitstellung der Leistungen als dauerhaft fehlgeschlagen anzusehen ist.
4.3 Selbstvornahme. Das Recht des Kunden zur Selbstvornahme (§ 536a Abs. 2 BGB) ist ausgeschlossen, außer bei Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers und im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person.
mobivention stellt dem Kunden einen Zugang zum Kundenservice zur Meldung von Störungsfällen zur Verfügung. Der Kundenservice dient allein dazu, dass der Kunde mobivention Störungen, die bei der Inanspruchnahme der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen auftreten, melden kann.
1. mobivention ist verpflichtet, die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie weitere gesetzliche Vorschriften einzuhalten.
2. mobivention verarbeitet zum Zweck der Vertragserfüllung die dafür erforderlichen personenbezogenen Daten. Die detaillierten datenschutzrechtlichen Informationen (Auftragsverarbeitungsvereinbarung) sind unter https://tippspiel-fuer-unternehmen.com/Dokumente/AVV.pdf abrufbar.
1. Der Kunde hat die Möglichkeit, die Anmeldedaten der Nutzer, die über die in der Software verfügbaren Export-Funktionen abgerufen werden können, jederzeit im csv-Format selbst abzurufen („Datenexport“).
2. mobivention wird die bei ihm vorhandenen Kundendaten spätestens 30 Tage nach der Vertragsbeendigung löschen, außer der Kunde teilt mobivention innerhalb dieser Frist mit, dass die von ihm mittels Datenexport abgerufenen Daten nicht lesbar oder nicht vollständig sind. Das Unterbleiben der Mitteilung des Kunden gilt als Zustimmung des Kunden zur Löschung der Daten.
mobivention wird ein Mal pro Kalendertag eine Sicherung der Daten des Kunden auf dem Datenserver durchführen. Die Daten werden mindestens 14 Kalendertage lang gespeichert.
Soweit nicht bereits anderweitig speziell geregelt, ist mobivention berechtigt, diese Vertragsbedingungen wie nachfolgend beschrieben zu ändern oder zu ergänzen und unter https://tipp-spiel-fuer-unternehmen.com/AGB.pdf zu veröffentlichen und den Kunden bspw. per Rundmail angemessen vor dem geplanten Wirksamwerden der Änderungen oder Ergänzungen zu informieren. Ist der Kunde mit den Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen nicht einverstanden, so kann er den Vertrag mit einer Frist von einer Woche zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen oder Ergänzungen widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Textform. Widerspricht der Kunde nicht, so gelten die Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen als von ihm genehmigt.
Die Parteien verpflichten sich, über alle ihnen während der Vertragserfüllung bekannt gewordenen Kenntnisse und Informationen über die jeweils andere Partei Verschwiegenheit zu bewahren und sie Dritten nicht zugänglich zu machen. Davon ausgeschlossen ist die Nennung des AGB mobivention Tippspiel für Unternehmen Seite – 5 – Stand: 03.03.2025 Projekts als Referenz zu Marketingzwecken durch mobivention, die hiermit ausdrücklich gestattet wird.
Die Verpflichtung zur Geheimhaltung erlischt drei Jahre nach Vertragsende.
1. Auf den Vertrag ist deutsches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts und des Internationalen Privatrechts anzuwenden.
2. Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültig- keit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der IHK Köln unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das gerichtliche Mahnverfahren bleibt aber zulässig.
3. Vertragsänderungen oder Ergänzungen sind in Textform festzuhalten.
4. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nicht wirksam sein, berührt dieses die Rechtswirksamkeit des gesamten Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem mit ihr angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.